Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB für Dienstleistungen der KEY VALUES GmbH & Co. KG (nachfolgend KEY VALUES genannt)
- Art und Umfang der Dienstleistung
Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistung zu den Vereinbarungen im Vertrag. Der Auftraggeber trägt die Projekt- und Erfolgsverantwortung. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Auftraggeber. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages und werden nur in Form einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung im Vertrag wirksam. Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistung nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Stand der Technik und durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist. - Zusammenarbeit der Vertragspartner
Werden im Vertrag ausdrücklich Kontaktpersonen der Vertragspartner benannt, sind ausschließlich diese verantwortliche Ansprechpartner. Der Auftraggeber wird Wünsche wegen der zu erbringenden Dienstleistung ausschließlich dem vom Auftragnehmer benannten verantwortlichen Ansprechpartner übermitteln und den übrigen vom Auftragnehmer eingesetzten Personen keine Weisungen erteilen. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Personen treten in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber, auch wenn sie Leistungen in dessen Räumen erbringen. Die Vertragspartner werden sich wechselseitig unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter verständigen. Soweit der Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen. - Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Diese Rechte schließen die vereinbarten Zwischenergebnisse, Schulungsunterlagen und Hilfsmittel ein. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt frühestens mit vollständiger Zahlung der Vergütung. Abweichungen von diesen Nutzungsregelungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung im Vertrag. - Mitwirkungsleistung des Auftraggebers
Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihm insbesondere die erforderlichen Mitarbeiter sowie die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen und bei Arbeiten im Hause des Auftraggebers die erforderlichen Räumlichkeiten und die erforderliche technische Ausrüstung zur Verfügung stellen. Darüberhinaus gehende Mitwirkungsleistungen bedürfen der gesonderten Vereinbarung im Vertrag. - Vergütung
Eine im Vertrag vereinbarte Vergütung nach Aufwand ist das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglichen Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Vom Auftraggeber zu vertretende Wartezeiten des Auftragnehmers werden wie Arbeitszeiten vergütet. Der Auftragnehmer erstellt Rechnungen unmittelbar nach erbrachter Leistung, soweit nichts anderes vereinbart ist. Soweit der Rechnung Leistungsnachweise beigefügt sind, gelten diese als genehmigt, wenn und soweit der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt Einwände geltend macht. Reisezeiten, Reisekosten und Nebenkosten werden entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen vergütet. - Qualitative Leistungsstörung
Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat der Auftragnehmer dies zu vertreten, so ist er verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Auftraggebers, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Auftraggeber ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesem Falle hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen nach Erklärung der Kündigung nachweist, dass sie für ihn nicht nutzbar sind und werden. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen qualitativer Leistungsstörungen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. - Sonstige Haftung
Die Haftung ist abschließend für qualitative Leistungsstörungen in Ziffer 6 geregelt. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer für von ihm zu vertretende Schäden wie folgt: Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, wenn von ihm eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und beträgt für Sachschäden bis zu 500.000 Euro je Schadensereignis, insgesamt jedoch höchstens bis zu 1,0 Million Euro pro Vertrag, für Vermögensschäden höchstens bis zu 10% der Gesamtvergütung des Vertrages. Die Haftung für Vermögensschäden ist insgesamt auf 500.000 Euro je Vertrag begrenzt. Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. Bei Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit des Auftragnehmers tritt diese Haftung nur ein, wenn der Auftraggeber unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat. Auch bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, sofern der Schaden nicht durch leitende Angestellte des Auftragnehmers verursacht wurde. Bei einer Haftung für eine anfängliche Unmöglichkeit, Verzug sowie der Zusicherung von Eigenschaften, haftet der Auftragnehmer ebenfalls nur auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist auch insoweit begrenzt. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder soweit das Produkt-Haftungsgesetz zur Anwendung kommt. - Verjährung
Ansprüche nach den Ziffern 6 und 7 verjähren in 2 Jahren ab Kenntnis, spätestens jedoch in 3 Jahren nach vollständiger Leistungserbringung oder vorzeitiger Vertragsbeendigung - Aufrechnung
Der Auftraggeber kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. - Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für ihn aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden. Vor Übergabe eines Datenträgers an den Auftragnehmer stellt der Auftraggeber die Löschung schutzwürdiger Inhalte sicher, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Auftraggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben. - Textform
Soweit nichts anderes geregelt ist, bedürfen vertragliche Mitteilungen und Erklärungen mindestens der Textform. - Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). - Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen. Entsprechendes soll mutatis mutandis im Fall einer Regelungslücke des Vertrages gelten. - Gerichtsstand, Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen ist Hamburg. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg, soweit die Voraussetzungen für eine wirksame Gerichtsstands-Vereinbarung (Vollkaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts) vorliegen. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers Klage zu erheben.
Stand: September 2022
ERGÄNZENDE AGB FÜR LEARNINGS VON KEY VALUES
Allen Leistungen unserer Learnings unterliegen diesen ergänzenden AGBs von KEY VALUES. Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorherigen schriftlichen Bestätigung und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Rahmen, Learning-Inhalte und Teilnahmegebühren sind den jeweiligen Learning-Angeboten zu entnehmen.
- Anmeldung/Auftragsbestätigung
Wenn Du Dich für ein Learning-Angebot interessierst, senden wir Dir gerne ein individuelles Angebot zu. Durch Annahme des Learning-Angebotes kommt ein verbindlicher Vertrag zu Stande. Mit der Anmeldung erfolgt eine ausdrückliche Zustimmung zur elektronischen Datenverarbeitung gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Auftragsabwicklung. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass KEY VALUES die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke innerhalb von KEY VALUES verwendet. - Absagen/Stornierungen
Du kannst Deine mit KEY VALUES vereinbarten Learning-Termine bis 14 Tage vor Beginn kostenfrei stornieren. Geht Deine Stornierung weniger als 14 Kalendertage vor Learning-Beginn bei uns ein, so berechnen wir 50% der vereinbarten Learning-Gebühr. Drei Tage vor Learning-Beginn und später, fallen die kompletten Learning-Gebühren an. Natürlich ist der Kunde berechtigt kostenfrei einen Vertreter zu benennen. Bei der Berechnung der vorstehenden Fristen wird der Tag des Learning-Beginns nicht mitgezählt. Eine Stornierung hat in jedem Fall schriftlich per Email oder per Post zu erfolgen. Mündliche Stornierungen sind unwirksam. KEY VALUES behält sich vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen (z.B. plötzliche Erkrankung des Trainers, höhere Gewalt) abzusagen. Über eine Absage benachrichtigen wir Dich mindestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn schriftlich per Email. Bei einer Absage durch uns werden wir versuchen, mit Dir einen anderen Veranstaltungstermin zu vereinbaren, sofern Du hiermit einverstanden bist. Andernfalls erhältst Du Deine bezahlten Gebühren zurück. Ansprüche über die Learning-Gebühr hinaus sind ausgeschlossen. Das gilt nicht bei vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen durch KEY VALUES oder vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von KEY VALUES. - Teilnahmegebühren
Es gelten die im Angebot genannten Preise und Reise- bzw. Übernachtungskosten. Alle Kosten verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung der Teilnahmegebühren ist mit der Anmeldung fällig. Im Preis inbegriffen sind die Learning-Unterlagen und (sofern es sich um eine Präsenz-Veranstaltung handelt) die Verpflegung wie Pausengetränke und Mittagessen während der Veranstaltung, soweit dies in der Angebotsbeschreibung angegeben ist. Nicht inbegriffen sind etwaige Reisekosten des Kunden sowie Aufwendungen für Übernachtung und Verpflegung außerhalb der Learning-Zeiten. Eine nur zeitweise Teilnahme an den Learnings berechtigt nicht zu einer Minderung der Learning-Gebühr. - Teilnahmebescheinigung/-zertifikat
Jeder Teilnehmer eines kostenpflichtigen Learnings erhält ein Zertifikat, das die Teilnahme und die Inhalte des Learnings bescheinigt. - Copyright
Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Learning-Unterlagen oder von Teilen daraus behalten wir uns vor. Kein Teil der Learning-Unterlagen darf – auch nicht auszugsweise – ohne unsere schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form – auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung – reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. - Gewährleistung/Haftung
In unseren Learnings werden Unterricht und Übungen so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer die Learning-Ziele erreichen kann. Für den Learning-Erfolg haften wir jedoch nicht. KEY VALUES haftet nicht für Schäden, die durch Viren auf kopierten Datenträgern entstehen können. Dies gilt auch für Public Domain Software. Eine Haftung von KEY VALUES auf Schadensersatz ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dieser und der vorstehende Haftungsausschluss gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von KEY VALUES oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von KEY VALUES beruhen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert begrenzt. Die Trainer verpflichten sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanten Vorgänge, die ihnen durch die Zusammenarbeit mit den Kunden bekannt geworden sind. Dies gilt auch nach Beendigung des Learnings. - Widerrufsrecht bei Einzelpersonen
Handelt es sich bei dem Vertragspartner um eine Einzelperson – keine Firma – wird auf die folgende Belehrung hingewiesen: Du kannst Deine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: KEY VALUES GmbH & Co. KG, Neuer Wall 50, 20354 Hamburg, Email: contact(at)key-values.com Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Können uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss insoweit ggf. Wertersatz geleistet werden. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Dir etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kannst Du die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Du die Sache nicht wie Dein Eigentum in Gebrauch nimmst und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Dir abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen musst Du innerhalb von 3 Tagen nach Absendung Deiner Widerrufserklärung erfüllen. Dein Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Dein Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Deiner ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat.
Stand September 2022