Joint-Development
Die gemeinsame Entwicklungs-Tätigkeit (Joint Development) besteht aus mindestens zwei Organisationen. Durch die Teilung der Ressourcen werden für jede Partei die Entwicklungs-Kosten gesenkt. Gleichzeitig können Partner, deren Know-how und Fähigkeiten sich ergänzen, bessere Ergebnisse erzielen, die alleine mitunter nicht realisierbar wären. Es kann durch Joint Development auch bezweckt werden, hierbei einen konkreten Wissens-Transfer zu leisten. Oft verbünden isch auch kleinere Unternehmen, um im Wettbewerb bestehen zu können. Die jeweiligen Rechte und Pflichten an der gemeinsamen Entwicklung werden vorab vertraglich geregelt.